Gefangene des Monats Juni 2015: Kindergartenleiterin Cheng Jie mit drei weiteren Personen aus China

Kindergartenleiterin Cheng Jie.Chinaaid.org

Name: Kindergartenleiterin Cheng Jie mit drei weiteren Personen

Land: China

In Haft: Februar 2014

Anklage: Illegale Geschäftspraktiken

Urteil: 21 Monate bis 2 Jahre



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Hintergrund

Religionsgemeinschaften in China müssen „chinesisch“ sein, sie müssen sich in die „sozialistische Gesellschaft“ integrieren, stehen unter der Leitung der Kommunistischen Partei und müssen „der Entwicklung der Nation dienen“. So äußerte sich jetzt Mitte Mai Chinas Präsident Xi Jinping auf einer Konferenz von nicht-kommunistischen Parteien in Peking.

Dass dies aktuelle Realität ist, zeigt die Verurteilung von drei Mitgliedern einer christlichen Gemeinde und eines beteiligten Druckers in der Region Guangxi.

Am 24. April 2015 verurteilte ein Volksgericht in der 3,5 Millionen-Einwohner Stadt Liuzhou in der chinesischen Provinz Guangxi wegen „illegaler Geschäftspraktiken“ drei Mitglieder einer Hauskirche zu zwei Jahren Haft, der beteiligte Drucker erhielt 21 Monate Gefängnis. Dazu kommen Geldstrafen von 5000 Yuan bzw. 4000 Yuan. Cheng Jie, die Leiterin des Hualin-Kindergartens der Liangren Hauskirche, der Gemeindeälteste Huang Quirui, die Familienmutter Li Jiato und der nicht dem Christentum zugehörige Drucker Fang Bin sollen mit dem Vertreib eines staatlich nicht erlaubten Kindergartentextbuches Profit gemacht haben. Cheng Jie war bereits im Februar 2014 festgenommen worden, die anderen drei im Juni 2014. Die Verteidiger der Angeklagten gehen von einem ungerechten Urteil und einem Fall religiöser Verfolgung aus. Die Verurteilten hätten nur den Selbstkostenpreis der der Charaktererziehung dienenden Bücher verlangt. Die Texte enthielten keinerlei ideologischen Inhalt. In einem Schreiben des zuständigen Religionsbüros wird von „Unerlaubtem Proselytismus“ gesprochen. Außerdem kam es nach Angaben der Verteidigung zu Regelwidrigkeiten im Verfahren.

Quelle: Internationale Gesellschaft für Menschenrechte IGFM


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