Gefangener des Monats August 2014: Jamaa Ait Bakrim aus Marokko

Name: Jamaa Ait Bakrim

Land: Marokko

Urteil: 15 Jahre Gefängnis

Grund: Konversion zum Christentum

Datum: 28.12.2005



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Hintergrund

Bereits über 10 Jahre verbrachte der jetzt 50jährige marokkanische Christ und Konvertit Jamaa Ait Bakrim in Gefängnissen in Verbindung mit seinem Glaubensbekenntnis. Daran erinnert die IGFM 35 Jahre nach der Ratifizierung des umfassende Religionsfreiheit garantierenden „Internationalen Pakt für bürgerliche und politische Rechte“ durch das Königreich Marokko.

Nachdem der 1964 als Moslem Geborene in seinem Heimatland ein Studium der Politikwissenschaften absolviert hatte, fand Jamaa in den 90er Jahren in Europa zum christlichen Glauben. In den Niederlanden als Asylbewerber abgelehnt und nach Marokko abgeschoben, verbrachte er bereits 1994 7 Monate wegen „Evangelisierens“ in Haft und mehrere Monate in einer Nervenheilanstalt. 1996 kam der inzwischen von seiner Familie Verstoßene für ein Jahr wegen Aufstellen eines Kreuzes im Hof seines Hauses ins Gefängnis. Am 28. Dezember 2005 verurteilte ihn ein Gericht in Agadir wegen „Proselytismus“ (6 Monate bis 3 Jahre Haft nach Art.220 Strafrecht möglich) und „Zerstören fremden Eigentums“ (Bis 20 Jahre Haft möglich) zu 15 Jahren Gefängnis. Jamaa hatte vor seinem Laden zwei nicht mehr benutzte hölzerne Telefonstangen weggeschafft. Seit Ende 2005 durchgehend inhaftiert, ist er derzeit als Gefangener Nr. 26574 in der größten marokkanischen Haftanstalt, im Zentralgefängnis in der Stadt Kenitra, eingesperrt.

Der Fall wurde u.a. im Juni 2010 von amerikanischen Kongressabgeordneten zur Sprache gebracht, die ebenso wie Menschenrechtsbeobachter die außergewöhnliche Bestrafung nicht in der Zerstörung zweier unnutzer Holzpfosten, sondern in Jamaas offenem christlichen Glaubensbekenntnis sehen.

2012 hatte in Marokko ein staatlicher Rat islamischer Geistlicher eine Fatwa zur Hinrichtung von Konvertiten aus dem Islam erlassen.

Der als gemäßigt geltende marokkanische König Mohammed VI trägt den Titel „Verteidiger der Gläubigen“.


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