Gefangener des Monats September 2014: Bishoy Armia Boulos (Mohammed Hegazy)

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Name: Bishoy Armia Boulos 

(Mohammed Hegazy)

Land: Ägypten

Urteil: 5 Jahre Gefängnis

Grund: Filme von Angriffen gegen Christen

Datum: 18. Juni 2014


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Hintergrund

Am 18. Juni 2014 verurteilte ein ägyptisches Gericht den national bekannten Konver-titen Mohammed Hegazy für „Unruhestiftung durch Verbreitung falscher Informatio-nen“ zu 5 Jahren Haft und 500 ägyptischen Pfund Geldstrafe. Ihm wurde vorgewor-fen, Angriffe auf Christen und deren Einrichtungen 2013 ohne Genehmigung im öberägyptischen Minya, 260 km südlich von Kairo, gefilmt und dadurch ein „falsches Bild“ verbreitet  zu haben. Am 4. Dezember 2013 war er dort festgenommen worden.

Zwar wurde Bishoy Armia Boulos, wie der geborene Moslem sich nach seinem Über-tritt zum Christentum nannte, bei einer Verhandlung am 20. Juli 2014 gegen Kaution freigelassen, aber nach 24 Stunden, wie aus grundlegenden Informationen von „morningstarnews“ hervorgeht, von Mitarbeitern des Innenministeriums in Gewahr-sam genommen worden. Er wurde nach bereits 2009 vorgebrachten Anklagen we-gen Beleidigung des Islams zu Befragungen nach Kairo verbracht. Hegazy, geboren 1983, hatte sich im Alter von 16 Jahren für das Christentum entschieden.

Als er und seine Frau ein Kind erwarteten, beantragte er im August 2007 die staatli-che Anerkennung des Religionswechsels, damit sein Kind christlich getauft werden kann. Denn solange in seinem Ausweis Religion: „Muslim“ steht, so lange gilt jedes Kind eines muslimischen Vaters automatisch auch als Muslim. Da ihm das verwei-gert wurde, klagte er offiziell im Oktober 2007 auf das Menschenrecht auf Religions-wechsel. Am 29. Januar 2008 entschied ein Gericht in Kairo, dass es für einen Mus-lim gegen das Gesetz sei, den Islam zu verlassen. Nur der Wechsel von anderen Religionen in den Islam sei zulässig.

Sein Fall erregte in Ägypten erhebliches Aufsehen, damit aber auch das Interesse von Extremisten, die in der Scharia vorgesehene Strafe für Abfall vom Glauben zu vollstrecken, nämlich die Hinrichtung. Im Februar 2008 legte Hegazy Berufung gegen das Urteil ein. Das höchste ägyptische Gericht weigerte sich, den Antrag anzuneh-men.

Nach Angaben eines Anwalts wird ihm jetzt zusätzlich u. a. nach Artikel 98f die „Be-leidigung einer Offenbarungsreligion“ vorgeworfen. Die Ankläger gehen davon aus, dass allein die Tatsache der Aufgabe des Islams diese Religion in ein schlechtes Licht setzt. Die Anklage aufgrund der Verurteilung vom 18. Juni 2014 wird weiter auf-recht erhalten und soll am 11 .November 2014 erneut verhandelt werden.

Hegazys Frau und seine 2 Kinder leben mittlerweile in Deutschland.


Quelle: Internationale Gesellschaft für Menschenrechte IGFM


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