Gefangener des Monats September 2015: Yklas Kabduakasov aus Kasachstan

Name: Yklas Kabduakasov

Land: Kasachstan

In Haft: August 2015

Anklage: Verbreitung „religiöser, sozialer und nationaler Zwietracht“

Urteil: bis zu 10 Jahre möglich

Links: Schicksal & Gebet // Apellbrief


Hintergrund

Am Freitagabend, den 14. August 2015, verhaftete die Polizei in Astana, der Haupt-stadt von Kasachstan, den Christen Yklas Kabduakasov. Vorher war nach grundle-genden Informationen von Forum 18 seine Wohnung durchsucht und religiöse Bücher beschlagnahmt worden. Auch die Bapisten-Kirche, zu der Yklas Kabduakasov gehört, musste sich am selben Tag einer Überprüfung unterwerfen. Am 15. August entschied ein Gericht, dass er für bis zu 2 Monaten in Untersuchungshaft bleiben soll. Bei einer Anhörung am 21. August wurde ihm die Verbreitung „religiöser, sozialer und nationaler Zwietracht“ nach Artikel 174 Absatz des kasachischen Strafrechts vorgeworfen, indem er seinen Glauben mit anderen diskutiert und christliche Bücher anbietet. Die Verlet-zung von Artikel 174 kann 5 – 10 Jahre Haft nach sich ziehen.

Kabduakov, der für eine Baufirma arbeitet, war in den letzten Monaten überwacht und bereits im Mai wegen „Missionstätigkeiten“ schriftlich verwarnt worden.

Hintergrund

Die Behörden in Kasachstan überwachen die christlichen Gemeinden streng. Wer sei-nen Glauben weitergeben will, riskiert die Verhaftung. 

Das kasachische Religionsgesetz sieht ein komplexes und restriktives Registrierungs-system vor und verlangt, dass sich mindestens 50 Personen namentlich gegenüber den Behörden als Gründer deklarieren müssen, bevor eine Gemeinschaft registriert werden kann. Viele Gründer oder Mitglieder von Religionsgemeinschaften sind aus Furcht vor staatlichen Repressionen nicht bereit, ihren Namen zu nennen

Entgegen den Behauptungen der Regierung, dass durch die Bestimmungen über die Registrierung keine internationalen Verpflichtungen Kasachstans verletzt werden, stellte der UN Sonderberichterstatter für Religionsfreiheit Heiner Bielefeldt während seines offiziellen Besuchs im Frühjahr 2014 fest, dass ein Verbot der Ausübung von Menschenrechten ohne staatlich Erlaubnis eine Völkerrechtsverletzung darstellt. 

Kasachstan hat 2006 den „Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rech-te“ ratifiziert.

In Artikel 18 ist das umfassende Recht auf Religionsfreiheit mit dem Recht auf Glau-bensweitergabe garantiert.

In der Republik Kasachstan gehören rund 70 % der 18 Millionen Einwohner dem Islam an, 26% sind Christen. 

Quelle: Internationale Gesellschaft für Menschenrechte IGFM


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