Gefangener des Monats Juli 2015: Ksor Y Du aus Vietnam

Ksor Y du-Bild

Name: Ksor Y Du

Land: Vietnam

In Haft: November 2010

Anklage: Untergrabung der nationalen Einheit

Urteil: 6 Jahren Gefängnis und 4 Jahren Hausarrest


Links: Schicksal & Gebet // Apellbrief




Hintergrund

Am 15. November 2010 verurteilte ein vietnamesisches Gericht den damals 47jährigen Ksor Y Du wegen „Untergrabung der nationalen Einheit“ zu 6 Jahren Gefängnis und 4 Jahren Hausarrest. Der Mitangeklagte damals 30jährige Kpa Y Co erhielt aus demselben Grund 4 Jahre Haft und zwei Jahre Hausarrest. Während Kpa Y Co im Juli 2013 entlassen wurde, bleibt der gesundheitlich angeschlagene Y Du weiter inhaftiert. Es gibt Berichte, dass der Gefangene an der Decke aufgehängt und geschlagen und in einem Gefängnis im Norden Vietnams zum Steine schleppen gezwungen wird. Y Du ist Mitglied der „Vietnam Good News Mission“ und wurde bereits 10 Monate vor seiner Verurteilung am 27. Januar 2010 festgenommen.

Er war bereits früher in Verbindung mit dem Einsatz für Religionsfreiheit und ethnischen Minderheitenrechten 4 Jahre im Gefängnis. 2004 war er festgenommen worden, als er mit hunderten anderen nach Kambodscha zu fliehen versuchte. Als er bei seiner Verurteilung am 15. November 2010 gefragt wurde, ob er seine Religion und die Mitgliedschaft in seiner Kirche aufgeben wollte, sagte er, dass er seinen Glauben an Gott nicht aufgeben wollte, selbst wenn es den Tod bedeutete.

Auf Y Du´s Frau Le H´Gioi wurde Druck ausgeübt, ihren christlichen Glauben zu verleugnen, wodurch ihr Mann frei gekommen wäre. Le H´Gioi blieb ebenfalls standhaft. Das Ehepaar hat eine Tochter. 

Zu Vietnam

Der Sonderberichterstatter für Religions- und Weltanschauungsfreiheit des UN-Menschenrechtsrats, Prof .Heiner Bielefeldt von der Universität Erlangen, besuchte im Juli 2014 Vietnam. Er berichtet: „Der geplante Besuch der Provinzen An Giang, Gia Lai und Kon Tum wurde leider vom 28. bis 30. Juli unterbrochen. Ich erhielt glaubhafte Informationen, dass einige Personen, die ich treffen wollte, entweder unter intensiver Beobachtung standen, gewarnt, eingeschüchtert oder schikaniert wurden, oder durch die Polizei am Reisen gehindert wurden. Selbst diejenigen, denen es gelang, mich zu treffen, waren nicht frei von polizeilicher Überwachung oder Befragung. Darüber hinaus wurde ich selbst durch mir nicht angekündigte ‚Sicherheits- und Polizeiagenten‘ bezüglich meiner Aufenthaltsorte eng beschattet.“ Er führt weiter aus: „Die Bedingun-gen, unter denen Individuen oder Gruppen ihre Religion oder ihren Glauben ausüben können, sind willkürlich und hängen oft von dem Goodwill der staatlichen Behörden ab; letztendlich von den örtlichen Behörden. Darüber hinaus sehen sich Angehörige religiöser Minderheiten ohne offizielle Anerkennung weiterhin enormen Schwierigkeiten ausgesetzt, wenn sie ihre Rechte auf freie Ausübung ihrer Religion oder ihrer Glaubensüberzeugung wahrnehmen.“

Quelle: Internationale Gesellschaft für Menschenrechte IGFM


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