Name: Gamal Abdu Massoud
Alter: 17
Land: Ägypten
Inhaftiert: 29. Mai 2012
Strafe: 3 Jahre Haft
Klagegrund: Blasphemie
Am 29. Mai 2012 bestätigte das Berufungsgericht im oberägyptischen Assiut das Urteil gegen Gamal Abdu Massoud. Der 17-jährige koptische Schüler wurde am 4. April 2012 vom Jugendgericht Assiut wegen "Blasphemie" zu einer dreijährigen Ge-fängnisstrafe verurteilt, weil er im Dezember 2011 Cartoons auf seiner Facebook-Seite veröffentlicht und unter seinen Freunden verbreitet haben soll. Die Facebook- Karikaturen machen sich über den Islam und den Propheten Mohammed lustig. Im Dorf Manqabad in der oberägyptischen Provinz Assiut führte die Verbreitung der Car-toons zu religiösen Unruhen. Das Haus von Massouds Familie wurde tagelang von radikalen Muslimen belagert und schließlich angesteckt. In umliegenden Dörfern wurden mindestens fünf Häuser von Christen niedergebrannt. Es gibt Berichte, dass Reporter der Kairoer Zeitung "Watani" recherchierten und keinen Beleg dafür fin-den, dass Massoud überhaupt eine eigene Seite bei Facebook betreibt. Auch ist nicht auszuschließen, dass andere die Bilder ins Netz stellten.
Art. 98f "Verachtung von Religionen"
Artikel 98f. des ägyptischen Strafgesetzbuches sieht vor, dass "Blasphemie" oder auch "Verachtung von Religionen" mit einer Geldstrafe von mindestens 500 ägypti-schen Pfund (etwa einem örtlichen Monatslohn, rund 60 Euro) oder Haftstrafen zwi-schen sechs Monaten und fünf Jahren geahndet wird. Das über den minderjährigen Gamal Abdu Massoud verhängte Urteil von drei Jahren Haft erscheint daher unge-wöhnlich hart.
Wir fordern, dass Artikel 98f des ägyptischen Strafgesetzbuches entweder gestrichen oder gleichermaßen für alle Religionen angewandt wird - für Muslime ebenso wie für Kop-ten.
Die IGFM erinnert in diesem Kontext daran, dass in Ägypten in den vergangenen Monaten vermehrt Angehörige der koptischen Minderheit wegen Blasphemie ange-klagt wurden. So musste sich der koptische Milliardär und Politiker Naguib Sawiris im Januar 2012 wegen angeblicher "Blasphemie" vor Gericht verantworten, weil er über Twitter Karikaturen veröffentlicht hatte, die eine bärtige Mickey-Maus im Gewand der radikal-islamischen Salafisten und eine Minni-Maus mit Gesichtsschleier zeigten. Sawiris wurde schließlich freigesprochen.
Quelle: IGFM Internationale Gesellschaft für Menschenrechte