Gefangener des Monats Dezember 2012: Karma Patras

bild pastor karma patras assist news

Name: Karma Patras

Tätigkeiten: Pastor

Verhaftung: Oktober 2012

Klagegrund: Blasphemie


Hintergrund

Am 13. Oktober 2012 leitete nach Angaben von International Christian Voice (ICV) Pastor Karma Patras ein Gebetstreffen im Haus einer christlichen Familie in der pa-kistanischen Stadt Sanghla Hill (Provinz Punjab).  Anwesende fragten ihn nach der Bedeutung des anstehenden islamischen Opferfestes und seine Verbindlichkeit für Christen. Aus biblischer Sicht, so der Pastor, sei Christen die Teilnahme an diesem Fest verboten. Moslems hörten diese Meinungsäußerung und verbreiteten sie. Imame riefen über Lautsprecher auf, den Ungläubigen zu bestrafen und zu töten. Vor der aufgebrachten Menge, die Patras schlug und sein Haus angriff, wurde er durch die Polizei gerettet. Schließlich wurde er unter dem Druck der Straße in Haft genommen und nach dem Blasphemiegesetz § 295a angeklagt. Bei einer Anhörung am 30. Ok-tober lehnte ein Richter Patras Freilassung gegen Lösegeld ab. Die Pakistan Christi-an Post vermeldet, dass 30 Familienmitglieder des Pastors ihre Wohnstätten verlas-sen haben und jetzt in Sicherheit sind.

Pakistan – das Land rief sich 1956 zur ersten Islamischen Republik der Welt aus – hat etwa 156 Millionen Einwohner; davon sind 96 Prozent Muslime, 2,3 Prozent Christen und 1,5 Prozent Hindus. Die Situation im Land wird mitgeprägt durch ein sehr starkes Bevölkerungswachstum. Seit Jahren wird kritisiert, dass die Blasphemiegesetze in Pakistan dazu missbraucht werden, gegen Andersgläubige vorzuge-hen und vor allem um persönliche Streitigkeiten auszutragen. So genüge in vielen Fällen ein reiner Verdacht der Gotteslästerung. Das Blasphemie-Gesetz ist im pakistanischen Strafgesetzbuch verankert und umfasst vier Paragraphen. Grundsätzlich verbietet das 1986 eingeführte Gesetz die Beleidigung jeder Religion. Schwerste Strafen sind für Schändung des Koran (Paragraf 295-B, lebenslange Haft) und die Beleidigung des Namens Mohammeds (295-C, Todesstrafe) vorgesehen. Zwar wurde in Pakistan bisher kein Todesurteil vollstreckt, mehrere Angeklagte wurden aber nach ihrer Freilassung von einem Mob gelyncht. 


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